Wie läuft das GLA:D® Schweiz Arthrose Programm ab?

Die Patient:innen durchlaufen bei ihrer zertifizierten GLA:D® Physiotherapeuin oder ihrem GLA:D® zertifizierten Physiotherapeuten das sogenannte 3-2-12-1 Programm:

3Einzelsitzungen mit Eintrittsuntersuchung, Tests, Zielsetzung und praktischer Einführung ins Übungsprogramm
2Gruppensitzungen mit Beratung und Instruktion
12Gruppensitzungen mit neuromuskulärem Übungsprogramm
1Einzelsitzungen mit Austrittsuntersuchung, inklusive Kurzbericht an den zuweisende Arzt / an die zuweisende Ärztin

Warum sollten Sie sich für das GLA:D® Arthrose Programm entscheiden?

Nachdem Patient:innen das Programm absolviert haben, verfügen sie über ausreichende Kompetenzen, um ihre Knie- oder Hüftprobleme eigenständig zu managen. Dies bestätigen auch die Langzeitresultate nach 12 Monaten. Schmerz, Gehfähigkeit und Lebensqualität waren nach 3 und 12 Monaten signifikant besser und verzeichneten keinen Abfall der Besserung nach 12 Monaten, wie es oft bei anderen Behandlungsmethoden der Fall ist. Somit können die Patient:innen von einer grösseren körperlichen Aktivität profitieren, was ihre Lebensqualität erhöht.
Das GLA:D Schweiz Arthrose Programm wird bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse bezahlt.

Fachleute begleiten Sie und wollen wissen, wie es Ihnen mit dem Programm geht

Das GLA:D Schweiz Rücken Programm ist ein Gesamtkonzept und wird von eigens dafür geschulten und zertifizierten Physiotherapeut:innen angeboten und durchgeführt.
Neben der Eintritts- und Austrittsuntersuchung finden bei den Patient:innen nach 8 bis 12 Wochen und nach 12 Monaten Nachbefragungen mittels Fragebogen statt.
Alle erhobenen Daten werden auf einem Nationalen Server im GLA:D Schweiz Register gespeichert. Daraus werden nach Abschluss des GLA:D Programms und nach einem Jahr individuelle Berichte zuhanden der Teilnehmer:innen erstellt. Die Daten aller Teilnehmer:innen werden in anonymisierter Form für das jährliche Qualitätsmonitoring verwendet und im Jahresbericht publiziert.
Die GLA:D-Daten werden für die individuelle Verlaufskontrolle und die allgemeine Qualitätssicherung erhoben, darum ist keine Genehmigung einer Ethikkommission notwendig.

Kurs 1/24

Start am Freitag, 19. April 2024