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Haben Sie Fragen zur Kostenübernahme der Krankenkasse oder über die Rechnungsstellung der Praxis INTEGRI? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig.

Krankenkasse Chiropraktik

Chiropraktik gehört zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Auch die Unfallversicherungen sowie die Militär- und Invalidenversicherung decken die Leistungen der Chiropraktik. Sie brauchen deshalb auch keine Überweisung von einem Arzt, sondern können direkt zu uns kommen.

Wenn Sie in einem Hausarztmodell versichert sind, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt, bevor Sie bei uns einen Termin buchen.

Wir bitten Sie bei Ihrem ersten Besuch Ihre gültige Krankenkassenkarte mitzunehmen. Wir rechnen Ihre Behandlungen direkt mit der Krankenkasse ab. Wenn Sie die Rechnungen lieber zu sich nach Hause geschickt haben möchten, melden Sie dies bitte einer unserer Praxisassistentinnen am Empfang.

Wenn Ihre Behandlungen über die Unfallversicherung verrechnet werden, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns die relevanten Angaben mitteilen. Hier finden Sie das entsprechende Formular:

Krankenkasse Med. Massage

Unsere medizinischen Masseur:innen verfügen über eine zweieinhalbjährige Vollzeitausbildung und haben den eidgenössischen Fachausweis (EFA) in medizinischer Massage erworben. Sie sind von allen Zusatzversicherungen anerkannt, welche medizinische Massage in ihrem Leistungsumfang einschliessen. Über die Kostenübernahme entscheidet jeweils Ihr individueller Versicherungsvertrag.

Auch unsere medizinischen Masseur:innen in Ausbildung (i.A.) absolvieren eine anerkannte Berufspraxis auf dem Weg zum eidgenössischen Fachausweis und verfügen über das offizielle EMR-Qualitätslabel 1181 («Berufspraxis Medizinische Massage»). Dadurch werden ihre Leistungen bereits von einer Vielzahl von Zusatzversicherungen anerkannt und vergütet.

Unsere Berufsmasseur:innen verfügen ebenfalls über anerkannte methodenspezifische Qualifikationen und sind – je nach Methode und Zusatzversicherung – bei verschiedenen Versicherern anerkannt. Die Vergütung ihrer Leistungen richtet sich nach den jeweils registrierten Methoden sowie den individuellen Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung.

Da die Kostenübernahme bei medizinischen Masseur:innen in Ausbildung und Berufsmasseur:innen je nach Versicherung und Versicherungsmodell unterschiedlich geregelt sein kann, empfehlen wir Ihnen, die Vergütung vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Zusatzversicherung abzuklären.


Unsere Masseur:innen haben alle eine sogenannte ZSR-Nummer, mit der sie bei den Krankenkassenverbänden angemeldet sind. Sollte die Krankenkasse danach fragen, finden Sie diese hier:

Wir verrechnen Ihre Behandlungen in der medizinischen Massage nicht via Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung mit Rückforderungsbeleg.

Nur in seltenen Fällen akzeptiert die Unfallversicherung die Verrechnung von Behandlungen in der medizinischen Massage. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie, dies am Empfang einer Praxisassistentin oder Ihrem/Ihrer Masseur*in mitzuteilen. Wir informieren Sie dann gerne über das entsprechende Vorgehen bei der Verrechnung.

Verordnungen zur Physiotherapie gelten nicht für die Medizinische Massage. Bitten Sie Ihren Arzt, eine Verordnung für die medizinische Massage auszustellen.

Krankenkasse Physiotherapie

Die Kosten für die Physiotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen, bzw. von den Unfallversicherungen übernommen. Die Preise dafür sind mittels Tarifvertrag kantonal festgelegt. Für eine Verrechnung über die Grundversicherung braucht es eine Überweisung einer Chiropraktorin oder eines Chiropraktors oder eines zuweisenden Arztes oder einer zuweisenden Ärztin.
 

Die Physiotherapie der Praxis INTEGRI Bern wird aber auch Angebote haben, die ausserhalb der Grundversicherung laufen. Dafür kann man sich jederzeit auch ohne Überweisung anmelden.